Weller Bestattungen - seit 1927

Vorsorge

Irgendwann ist es an der Zeit, sich einmal mit dem Gedanken über das Ende des Lebens auseinanderzusetzen. In diesem Zusammenhang sollte man sich folgende Fragen stellen:

Welche Bestattungsart möchte ich wählen?

Wie soll die Trauerfeier gestaltet werden?

Werde ich mir die Bestattung leisten können?

Wir möchten Ihnen helfen, diese Fragen zu klären und Ihren Angehörigen eine Entscheidungshilfe bieten. Jeder kann seine Bestattung mit einem Vorsorgevertrag im Voraus regeln. Somit kann man sicher gehen, dass die Bestattung den eigenen Wünschen entsprechend vorgenommen werden kann.

Sprechen Sie mit uns, wir werden Sie neutral beraten.

Zur Absicherung von Vorsorgeverträgen bieten sich folgende Alternativen an:

  • Die Anlage von Vorsorgegeldern auf einem Treuhänderkonto.Durch eine Einzahlung auf ein Treuhandkonto wird Kapital „bestverzinslich“ angelegt und nach dem Tod mit den aufgelaufenen Zinsen den Angaben des Treuhandunternehmers verwendet. So können Sie sicher sein, dass der Umfang einer Beisetzung und die Ausgestaltung des Grabes nach Ihren Vorstellungen umgesetzt werden. Ihr eingezahltes Kapital wird nach Richtlinien, die den Kriterien der Mündelsicherheit ähneln, bestverzinslich, als Treuhandvermögen angelegt. Die mit Ihnen vereinbarte Verzinsung Ihrer Treuhandeinlage erhalten Sie ohne Abzug von Verwaltungskosten und Steuern.Der Vorsorgebetrag steht auch dann zur Verfügung wenn Leistungen des Sozialamtes Ihren Lebensunterhalt unterstützen.
  • Eine Sterbegeldversicherung (ohne Gesundheitsfragen und bis zum Höchstalter von 80 Jahren.) Diese ist jedoch nur in bestimmten Fällen sinnvoll.

 

Das Thema der Bestattungsvorsorge ist deshalb so wichtig, weil sich der Staat und die Krankenkassen aus den bisherigen Pflichten der Absicherung durch die Streichung des Sterbegeldes zurückgezogen haben.

Schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an, um einen Termin zu vereinbaren. In einem persönlichen Gespräch helfen wir Ihnen alle notwendigen Regelungen zu treffen.